Die Fahrerlaubnisklassen
Alle erforderlichen Infos wie Fahrzeugart, Mindestalter, theoretische und praktische Ausbildung, Mindestumfang der Fahrstunden sowie erforderliche Unterlagen erhaltet ihr mit „Klick“ auf die jeweilige Führerscheinklasse.

Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem/der Fahrzeugführer/-in ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter:
18 Jahre
beim Begleiteten Fahren:
17 Jahre
bei Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung):
17 Jahre
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
NEIN
Beinhaltet Klasse:
AM, L
Theoretische Ausbildung
Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten,
bei Vorbesitz:
6 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifischer Unterricht:
2 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Fahrstunden:
Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5 Fahrstunden á 45 min - Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
4 Fahrstunden á 45 min - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3 Fahrstunden á 45 min
Ausbildung auf Automatik ohne Eintrag möglich: siehe B197
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Fahrzeugart: Kombination aus Pkw oder leichter Lkw und Anhänger
Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 96
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter:
18 Jahre
beim Begleiteten Fahren:
17 Jahre
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
JA, die Klasse B
Beinhaltet Klasse:
keine
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff:
2 Stunden á 60 Minuten
Praktischer Übungsstoff:
3,5 Stunden á 60 Minuten
Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr):
1 Stunde á 60 Minuten
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer/-in eine Ausbildungskombination zur Verfügung.
Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem/jeder Teilnehmer/-in einzeln durchgeführt werden.
Fahrzeugart: Leichtkrafträder
Informationen zur Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
25 Jahre
Geltungsbereich:
innerhalb Deutschlands
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
JA, mindestens 5 Jahre Klasse B
Beinhaltet Klasse:
keine
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff:
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktischer Übungsstoff:
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten.
Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der bei den Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist. Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt wird kein Erste-Hilfe-Kurs benötigt.
Fahrzeugart: Pkw und leichte Pkw
Ergänzende Informationen zur Klasse B
Theoretische Ausbildung und Prüfung
In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.
Grundausbildung
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Besondere Ausbildungsfahrten
Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung
Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt
Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.
Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
In dieser Testfahrt wird durch den/der Fahrlehrer/-in festgestellt, dass der/die Fahrschüler/-in das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem/der Fahrschüler/-in darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.
Praktische Prüfung
Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Weiterführende Informationen:
Darf mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?
Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung.
Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?
Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden.
Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.
Fahrzeugart: Pkw oder leichte Lkw und Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter:
18 Jahre
beim Begleiteten Fahren:
17 Jahre
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
JA, die Klasse B
Beinhaltet Klasse:
keine
Theoretische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Fahrstunden:
Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
3 Fahrstunden á 45 min - Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
1 Fahrstunde á 45 min - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
1Fahrstunde á 45 min
Ausbildung auf Automatik ohne Eintrag möglich
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

Fahrzeugart: Schwere Krafträder
Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
NEIN
Beinhaltet Klasse:
A2, A1, AM
Theoretische Ausbildung
Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten, bei Vorbesitz: 6 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
Ausbildung auf Schaltgetriebe
Mindestumfang der Fahrstunden:
Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5 Fahrstunden á 45 min - Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
4 Fahrstunden á 45 min - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3 Fahrstunden á 45 min
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Fahrzeugart: Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
NEIN
Beinhaltet Klasse:
AM
Theoretische Ausbildung
Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten,
bei Vorbesitz:
6 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
Ausbildung auf Schaltgetriebe
Mindestumfang der Fahrstunden:
Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5 Fahrstunden á 45 min - Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
4 Fahrstunden á 45 min - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3 Fahrstunden á 45 min
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter:
18 Jahre
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
NEIN
Beinhaltet Klasse:
A1, AM
Theoretische Ausbildung
Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten,
bei Vorbesitz:
6 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
Ausbildung auf Schaltgetriebe
Mindestumfang der Fahrstunden:
Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5 Fahrstunden á 45 min - Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
4 Fahrstunden á 45 min - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3 Fahrstunden á 45 min
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Fahrzeugart: leichte Krafträder
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum max. 50 cm³
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
- Leermasse max. 270 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leermasse max. 425 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
- Leistung max. 6 kW
- Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quad
Mindestalter:
18 Jahre
Geltungsdauer:
innerhalb Deutschlands
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klasse:
keine
Theoretische Ausbildung
Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten,
bei Vorbesitz
6 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifischer Unterricht:
2 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
Ausbildung auf Schalter oder Automatik
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Mindestumfang der Fahrstunden:
Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- keine Sonderfahrten
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Fahrzeugart: Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Mindestalter:
15 Jahre
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
NEIN
Beinhaltet Klasse:
keine
Theoretische Ausbildung
Grundunterricht:
6 Unterrichtseinheiten,
Klassenspezifischer Unterricht:
0 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
- Praktische Ausbildung bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
- bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe
- Gruppe max. 4 Pers. für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa
- Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

Fahrzeugart: Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem/der Fahrzeugführer/-in ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
oder einer Berufsausbildung
Geltungsdauer:
5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
JA, die Klasse B
Beinhaltet Klasse:
C1
Theoretische Ausbildung
Grundunterricht:
6 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifischer Unterricht:
10 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
Ausbildung auf Schalter oder Automatik
Mindestumfang der Fahrstunden bei Vorbesitz Klasse B
Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5 Fahrstunden á 45 min - Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
2 Fahrstunden á 45 min - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3 Fahrstunden á 45 min
Mindestumfang der Fahrstunden bei Vorbesitz Klasse C1
Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
3 Fahrstunden á 45 min - Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
1 Fahrstunden á 45 min - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
1 Fahrstunden á 45 min
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Ausbildungsumfang Praxis im gemeinsamen Ausbildungsgang C1 und CE
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Bei Vorbesitz von Klasse C1 |
Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbiludgs- gang erworben werden |
||
---|---|---|---|---|
Solo | Zug | gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 | 3 | 5 | 8 |
Schulung auf Autobahnen oder ähnlichen Kraftfahrstraßen |
1 | 1 | 2 | 3 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
1 | 0 | 3 | 3 |
Gesamt: | 5 | 4 | 10 | 14 |
Fahrzeugart: Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem/der Fahrzeugführer/-in ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:
18 Jahre
Geltungsdauer:
5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
JA, die Klasse B
Beinhaltet Klasse:
keine
Theoretische Ausbildung
Grundunterricht:
6 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifischer Unterricht:
6 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
Ausbildung auf Schalter oder Automatik
Mindestumfang der Fahrstunden:
Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
3 Fahrstunden á 45 min - Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
1 Fahrstunden á 45 min - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
1 Fahrstunden á 45 min
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Ausbildungsumfang Praxis im gemeinsamen Ausbildungsgang C1 und C1E
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Bei Vorbesitz von Klasse B |
Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbiludgs- gang erworben werden |
||
---|---|---|---|---|
Solo | Zug | gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 | 1 | 3 | 4 |
Schulung auf Autobahnen oder ähnlichen Kraftfahrstraßen |
1 | 1 | 1 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
1 | 0 | 2 | 2 |
Gesamt: | 5 | 2 | 6 | 8 |
Fahrzeugart: Mittlere Lastzüge bis max. 12.000kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger/Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
Mindestalter:
18 Jahre
Geltungsdauer:
5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
JA, die Klasse C1
Beinhaltet Klasse:
BE, D1E bei Besitz von D1
Theoretische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praktische Ausbildung:
Ausbildung auf Schalter oder Automatik
Mindestumfang der Fahrstunden:
Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
3 Fahrstunden á 45 min - Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
1 Fahrstunden á 45 min - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
1 Fahrstunden á 45 min
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Ausbildungsumfang Praxis im gemeinsamen Ausbildungsgang C1 und C1D
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Bei Vorbesitz von Klasse B |
Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbiludgs- gang erworben werden |
||
---|---|---|---|---|
Solo | Zug | gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 | 1 | 3 | 4 |
Schulung auf Autobahnen oder ähnlichen Kraftfahrstraßen |
1 | 1 | 1 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
1 | 0 | 2 | 2 |
Gesamt: | 5 | 2 | 6 | 8 |
Fahrzeugart: Schwere Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder einer Berufsausbildung
Geltungsdauer:
5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
JA, die Klasse C
Beinhaltet Klasse:
C1E, BE, T
Theoretische Ausbildung
Grundunterricht:
6 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
Ausbildung auf Schalter oder Automatik
Mindestumfang der Fahrstunden:
Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5 Fahrstunden á 45 min - Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
2 Fahrstunden á 45 min - Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3 Fahrstunden á 45 min
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Ausbildungsumfang Praxis im gemeinsamen Ausbildungsgang C und CE
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Bei Vorbesitz von Klasse B |
Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbiludgs- gang erworben werden |
||
---|---|---|---|---|
Solo | Zug | gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3 | 5 | 8 |
Schulung auf Autobahnen oder ähnlichen Kraftfahrstraßen |
2 | 1 | 2 | 3 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3 | 0 | 3 | 3 |
Gesamt: | 10 | 4 | 10 | 14 |

Fahrzeugart: Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter:
16 Jahre
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
NEIN
Beinhaltet Klasse:
keine
Theoretische Ausbildung
Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten
bei Vorbesitz:
6 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifischer Unterricht:
2 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende
Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter:
16 Jahre für bbH 40 km/h
18 Jahre für bbH 60 km/h
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
NEIN
Beinhaltet Klasse:
AM, L
Theoretische Ausbildung
Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten
bei Vorbesitz:
6 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifischer Unterricht:
6 Unterrichtseinheiten
Mindestumfang der Fahrstunden:
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)